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Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)

chronik → Hessische rahmenrichtlinien sekundarstufe I deutsch
ortografie.ch ersetzt sprache.org ortografie.ch ersetzt in zukunft sprache.org

Rahmenrichtlinien Sekundarstufe I Deutsch

Hg. vom hessischen kultusminster 1972, auszug

Wiesbaden o. j. (1972), s. 23f. (auszug nach Klute, Orthographie und Gesellschaft, s. 42f.).

Wenn der Deutschunterricht die Aufgabe hat, die sprachliche Kommunikationsfähigkeit der Schüler zu fördern, erscheint das Erlernen der Rechtschreibung demgegenüber als ein sicher wichtiger, aber sekundärer Bereich. Der Stellenwert der Rechtschreibung kann durch folgende Überlegungen beschrieben werden:

– Jede Verschriftlichung stellt im Gegensatz zur gesprochenen Sprache eine konservierende Form von Sprache dar, die stärker norm- und regelgebunden ist und sich langsamer verändert als Sprechsprache.

– Die historische Entwicklung des Schreibens unterlag so vielen Zufälligkeiten, daß eine systematische Behandlung von Rechtschreibung nicht möglich ist.

– Als legitime Funktion von Rechtschreibung kann angesehen werden, Mißverständnisse beim Lesen von Texten zu verhindern. Im Hinblick auf diese Zielsetzung müßten Rechtschreib­reformen öffentlich diskutiert werden (z. B. Groß- und Kleinschreibung, Zusammen- und Getrenntschreibung, Schreiben des s-Lautes, Schreibung von Fremdwörtern, Zeichensetzung [Komma], Kennzeichnung langer und kurzer Vokale).

– Demgegenüber stellt die Rechtschreibleistung für die Öffentlichkeit immer noch den gängigsten Maßstab für die Beurteilung des »Bildungsgrades« eines Menschen dar. Verstöße gegen die Rechtschreibnormen führen zu ungerechtfertigten Benachteiligungen:

+ Der Besuch weiterführender Schulen wird erschwert.

+ Die beruflichen und gesellschaftlichen Chancen werden geringer.

Daraus folgt, daß die Überbewertung der Rechtschreibung in Schule und Öffentlichkeit korrigiert werden muß und daß die Schule die Beherrschung der Rechtschreibung nicht zum Kriterium für Eignungsbeurteilungen und Versetzungen machen darf.

Mangelnde Rechtschreibleistungen in der Schule sind bei genügenden sprachlichen Kommunikationsfähigkeiten kein Grund für die Benachteiligung eines Schülers. Ungeachtet dieser Problematisierung bestehen jedoch in der Öffentlichkeit die traditionellen Ansprüche fort. Es ist deshalb notwendig, daß die Schüler Grundkenntnisse der Rechtschreibung erwerben, um vor ungerechtfertigten Benachteiligungen geschützt zu sein.

Übungen zur Rechtschreibung lassen sich, wie es um die Förderung der sprachlichen Kommunikationsfähigkeit als oberstem Ziel geht, nicht gesondert durchführen, sondern sind in die übrige Arbeit zu integrieren. Durch die Einsicht in die historische Bedingtheit der Orthographie soll der Rechtschreibunterricht den Schüler auch zu einer kritischen Einstellung gegenüber der Rechtschreibung befähigen.

Die oben genannten und in den »Anregungen zum Unterricht« näher beschriebenen Grundkenntnisse sollen am Ende der Sekundarstufe I erworben sein.